Antrag zur Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) 2016
Hier auch als pdf abrufbar
1. HerausforderungenBildung ist nicht nur der Schlüssel zu einem aktiven und selbstbestimmten Leben und zur Teilhabe an der Gesellschaft - Bildung ist zugleich einer der wichtigsten Faktoren in modernen Gesellschaften. Diese Binsenweisheit ist längst allgemein anerkannt, wie inzwischen auch in Deutschland, ausgelöst durch den PISA-Schock, die untermauerte Überzeugung, dass hierbei die Bildung in den frühen Jahren eine Schlüsselfunktion hat. Die AfB hat hierauf schon spätestens 2004 mit ihrem Grundsatzbeschluss "Bildung in Deutschland. Reformieren und investieren statt reparieren" in Bündelung vieler Einzelbeschlüsse aus 2002 reagiert. Die Situation heute ist längst nicht befriedigend: Kindertageseinrichtungen und Schulen sind nach wie vor nicht nur getrennte Institutionen, sondern sind nach wir vor wenig vernetzt und nach wie vor in ihrer Bildungsauffassung nicht kompatibel. Im vorschulischen Bereich stehen nach wie vor nicht für alle Kinder Plätze in Einrichtungen zur Verfügung. Die Betreuungsrelationen im frühkindlichen Bereich müssen trotz vieler Fortschritte immer noch als nicht ausreichend angesehen werden. Frühe Bildung kann noch viel weniger als schulische Bildung isoliert von der Familie gesehen werden. Hochsensible frühkindliche Bildungsphasen liegen vor und wenige Jahre nach der Geburt und benötigen zu ihrer optimalen Nutzung eine ganzheitlichen Lebenswelt, wie sie im Grunde nur die Familie und Einrichtungen in enger pädagogischer Zusammenarbeit und Kombination bieten können.Wir können somit für die frühe Bildung, unter der wir für die Bildung von der Geburt bis zum Ende der Primarstufe verstehen wollen, zumindest die folgenden Problemlagen festhalten:
Hier auch als pdf abrufbar
1. HerausforderungenBildung ist nicht nur der Schlüssel zu einem aktiven und selbstbestimmten Leben und zur Teilhabe an der Gesellschaft - Bildung ist zugleich einer der wichtigsten Faktoren in modernen Gesellschaften. Diese Binsenweisheit ist längst allgemein anerkannt, wie inzwischen auch in Deutschland, ausgelöst durch den PISA-Schock, die untermauerte Überzeugung, dass hierbei die Bildung in den frühen Jahren eine Schlüsselfunktion hat. Die AfB hat hierauf schon spätestens 2004 mit ihrem Grundsatzbeschluss "Bildung in Deutschland. Reformieren und investieren statt reparieren" in Bündelung vieler Einzelbeschlüsse aus 2002 reagiert. Die Situation heute ist längst nicht befriedigend: Kindertageseinrichtungen und Schulen sind nach wie vor nicht nur getrennte Institutionen, sondern sind nach wir vor wenig vernetzt und nach wie vor in ihrer Bildungsauffassung nicht kompatibel. Im vorschulischen Bereich stehen nach wie vor nicht für alle Kinder Plätze in Einrichtungen zur Verfügung. Die Betreuungsrelationen im frühkindlichen Bereich müssen trotz vieler Fortschritte immer noch als nicht ausreichend angesehen werden. Frühe Bildung kann noch viel weniger als schulische Bildung isoliert von der Familie gesehen werden. Hochsensible frühkindliche Bildungsphasen liegen vor und wenige Jahre nach der Geburt und benötigen zu ihrer optimalen Nutzung eine ganzheitlichen Lebenswelt, wie sie im Grunde nur die Familie und Einrichtungen in enger pädagogischer Zusammenarbeit und Kombination bieten können.Wir können somit für die frühe Bildung, unter der wir für die Bildung von der Geburt bis zum Ende der Primarstufe verstehen wollen, zumindest die folgenden Problemlagen festhalten:
- Fehlende Kapazitäten im vorschulischen Bereich
- Teilweise kostenpflichtige frühe Bildung im vorschulischen Bereich und am Nachmittag
- Unzureichende quantitative und qualitative personelle Ausstattung
- Divergierende pädagogische Konzepte, die zu frühen Brüchen in Bildungsbiografien führen und sich zu wenig an der Entwicklung der Kinder orientieren
- Unzureichende Vernetzung von Familie und Bildungseinrichtungen
- Bildung wird nicht aus einem Guss ab der Geburt gedacht
- das Recht jedes Kindes auf angemessene Bildung und Erziehung sicherzustellen und einen frühen Einstieg in die Kita zu ermöglichen. Gute Bildung ist Kinderrecht, alle Kinder brauchen entwicklungsorientiert einen guten Bildungsstart
- jedem Kind höchstmögliche pädagogische Qualität anzubieten
- die Fachkräfte mit optimalen Rahmenbedingungen zu unterstützen
- verlässliche strukturelle Standards festzulegen, die pädagogische Qualität ermöglichen (besonders im Krippenbereich)
- einen konsequenten und bedarfsorientierten Ausbau von Kitas insbesondere Krippen voranzubringen, der auf strukturellen und pädagogischen Qualitätsstandards fußt und die Kita als Lernort stärkt
- Qualitätsanforderungen in den Bildungsprogrammen der Länder zur frühkindlichen Bildung mit aktuellen Bildungs-, Erfahrungs- und Kompetenzbereichen einschließlich Praxisempfehlungen festzuschreiben und somit den Bildungsauftrag der Kindertagesstätten zu fundamentieren.
- Frühstart
- Chancengerechtigkeit und Bildungsbeteiligung
- Diversität und Heterogenität
- Inklusive Kita braucht PartnerInnen
- Klare Rahmenbedingungen für Fachkräfte schaffen Verlässlichkeit
Zeit, personelle und finanzielle Ressourcen, bessere Entlohnung, Qualität der Personalisierung, Aus-und Weiterbildung sowie zusätzliche Bildungsangebote auf der Basis aktueller wissenschaftlicher und in der Praxis erforschte Erkenntnisse sind zentrale Baustellen und Messlatte der Professionalität.
- Im Mittelpunkt steht das Kind
- Inklusion von allen Kindern aus unterschiedlichen Lebenslagen
- Krippenpädagogik und Entwicklungsdiagnostik
- alltagsintegrierte Sprachbildung, Mehrsprachigkeit und interkulturelle Pädagogik
- Bildungspartnerschaft mit Familien: Zusammenarbeit, Dialog und Partizipation mit Eltern und Entwicklung von Familienzentren/Eltern-Kind-Zentren
- Nutzung präventiver Hilfen und kooperativer Unterstützungssysteme im Sozialraum
- Gestaltung von Übergängen Familie-Krippe-Kita-Grundschule/Primarstufe
- gesunde Ernährung
- Grundlagen zu Belastungen des Kindes (Traumata, prekäre Situationen, Kindeswohlgefährdung etc.)
- Management, Vernetzung, Kooperation und Partizipation sowie
- Umgang mit Traumata
- interkulturelle Pädagogik und Kompetenzen im multikulturellen Zusammenleben
- Fachkraft-Kind-Relation und Altersstaffelung (Gruppengrößen)
- mittelbare pädagogische Arbeitszeit
- Leitungsfreistellung für Kindertageseinrichtungen
- gesicherte Personalisierung: Vollzeitbeschäftigung zu einer angemessenen Vergütung, Fachkräftegewinnung
- 0 bis 1 Jahr = 1:2
- 1 bis 3 Jahre = 1:3
- 3 bis 5 Jahre = 1:8
- ab 6 Jahre = 1:10
- Ausbau der Ausbildungskapazitäten an Berufsschulen, Fachschulen, Fachhochschulen und Hochschulen
- Rückgewinnung von Fach- und Assistenzkräften, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen oder beendet haben
- Stundenzahlerhöhung bei Teilzeit-Beschäftigten
- Höherqualifizierung von KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen
- Gewinnung von Personen aus berufsfeldaffinen Berufen
- Anerkennung von KindheitspädagogInnen als Fachkräfte
- Verstärkung von vollzeitschulischen und betrieblichen Umschulungen
- Zulassung von Fachschulen/Fachakademien für Sozialpädagogik nach
- eine bundesgesetzliche Verankerung des Anspruchs von Kindertages-
- die Erhöhung der Fortbildungstage auf bis zu 10 Tage pro Jahr
- inklusive Pädagogik
- Krippenpädagogik
- alltagsintegrierte Sprachbildung, Mehrsprachigkeit und interkulturelle
- Gesundheits- und Ernährungspädagogik
- Bildungsräume und entwicklungsanregende Raumgestaltung
- Übergangsgestaltung von Familie zu Krippe, Krippe zu Kita und Kita zur Grundschule/Primarstufe
- Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern und die Entwicklung der Kitas zu Familienzentren
- Zusammenarbeit mit und als multiprofessionelle(n) Teams
- Einbeziehung externer Unterstützungssysteme, Vernetzung mit Therapeuten sozialen Diensten, Frühförderstellen, frühen Hilfen (Hebammen) etc.
- ein BetreuerIn-Kind-Schlüssel von 1: 3 bis maximal 1:5 je nach Alter, Gruppenstruktur und Betreuungsdauer
- nicht mehr als 10 Kinder pro Gruppe in Großtagespflegestellen mit einem Betreuungsschlüssel von 10:2
- Standards für Räume und Sachausstattung
- Qualitätsentwicklung in der Ausbildung und der Weiterqualifizierung mit Durchlässigkeit zur Qualifikation zur/m ErzieherIn sowie zur Fach- und Führungskraft. Die Aus- und Weiterbildung orientiert sich an der vom DJI herausgegeben Schrift "Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege" (Friedrich Verlag 2015).
- Eine regelmäßige Supervision in den Kindertagespflegestellen ist zu gewährleisten.
- eine Erweiterung von Kindertageseinrichtungen hin zu Familienzentren (Eltern-Kind-Zentren), die einen koordinierten und niedrigschwelligen Zugang zu frühkindlichen und familiären Förder-, Unterstützungs- und Beratungsangeboten bieten.
- eine Zusammenarbeit mit frühen Hilfen, z.B. aufsuchender Hebammenarbeit.
- die Ausweitung der Beteiligung der Eltern und Familien im kontinuierlichen Kontakt mit der Kita.
- eine intensivere Kooperation der Kitas vor Ort und themenbezogene Vernetzung mit präventiven Hilfen und sozialen Unterstützungssystemen (aufsuchende Sozialarbeit, Jugendhilfe, Kinderschutz, Frühe Hilfen, Ehrenamt Migrationsdienste, LogopädInnen, ÄrztInnen, kommunale und sozialräumliche Netzwerke, Vereine, Verbände etc.).
- die Einhaltung der OECD-Empfehlung für eine hochwertige Erziehung und Betreuung, verbunden mit der Erhöhung der Bundesmittel von derzeit 17 Mrd. Euro auf 26 Mrd. Euro (9 Mrd. entsprechen einem Prozent des Bruttoinlandsproduktes).
- eine dauerhafte Sicherung der anteiligen finanziellen Beteiligung des Bundes beim Krippenausbau und eine zusätzliche dauerhaft gesicherte Beteiligung des Bundes an den Betriebsfolgekosten auf der Grundlage des Bundesgesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren vom 01.01.2015.
- eine Ausweitung der finanziellen Unterstützung des Bundes zu Ausstattungsinvestitionen, gesundheitlicher Versorgung, Maßnahmen der Inklusion und sprachlichen Bildung sowie der Einrichtung von Ganztagesplätzen in Kippen nach aktuellen Bedarfen und Themenfeldern.
- die Umwidmung des vom Bundesverfassungsgericht am 23.06.2015 für verfassungswidrig erklärten Bundesbetreuungsgeldes für Eltern, die ihre Kinder zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat nicht in einer Krippe betreuen lassen, in den qualitativen Ausbau der Kindertageseinrichtungen.
- eine gleiche Haltung zum Kind, zur pädagogischen Arbeit, zum Lernen und zur Inklusion
- die gleiche Sprache, das gleiche Sprachverständnis
- den Besuch von gemeinsamen Fortbildungen
- die Orientierung auf das Kind und sein Wohl - das Kind steht im Mittelpunkt der Arbeit
- die gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung der jeweiligen Professionalität
- die Bereitschaft zur Kooperation auf partnerschaftlicher Grundlage
- die Akzeptanz eines gemeinsamen Rahmenplans für Bildung und Erziehung von 0 bis (mindestens) 10 Jahren.
- die Abstimmung der Bildungsarbeit
- Abstimmung von Ganztagsangeboten und pädagogischen Inhalten im Rahmen der Rhythmisierung
- die Entwicklung von verbindlichen Konzepten
- gemeinsame Angebote bei Veranstaltungen und Angeboten außerhalb der Kitas und Schulen (Ausflüge, Nachmittagsveranstaltungen, Besuch kultureller und sportlicher Veranstaltungen etc.)
- die verbindliche, gemeinsame Gestaltung des Übergangs
- Bereitstellung von Stunden für Kooperation (insbesondere gemeinsame Entwicklungsgespräche beim Übergang)
- Verschränkung der Ausbildung der Professionen für Kita und Schule sowie gemeinsame Fort- und Weiterbildungen der PädagogInnen
- fachliche Unterstützung für die Zusammenarbeit vor Ort auf der Grundlage gemeinsamer Qualitätsstandards für beide Institutionen beim Übergang
- Überarbeitung von Datenschutzrichtlinien, damit eine gemeinsame Gestaltung des Übergangs möglich wird.
- Die Teams sind noch oft monoprofessionell zusammengesetzt und auf Unterricht fokussiert. Auch Grundschullehrkräfte unterliegen systembedingt zum Teil der fatalen Verwechslung von Erfüllung der Lehrpläne und je individueller Erfüllung des Bildungsauftrages. Sie verlieren so häufig die SchülerInnen aus dem Blick bzw. produzieren Verlierer in der Klasse.
- Nach wie vor ist der Umgang mit Heterogenität für viele Schulen und PädagogInnen ein mentales und praktisches Problem:
- mental, weil sie sich bemühen, bestehende Entwicklungsunterschiede einzuebnen, obwohl doch logisch ist, dass sie sich in der Regel aufgrund der Ursachen, die zu den Unterschieden bisher führten, mit der Entwicklung vergrößern müssen.
- praktisch, weil sie oft noch allein in einer Lerngruppe arbeiten müssen und damit bestimmten SchülerInnen einfach nicht gerecht werden können bzw. einzelne SchülerInnen den Lernprozess für alle nachhaltig stören können.
- Der Schulträger hat oft wenig Einfluss auf die Arbeit der Schule und diese selbst hat auch nur begrenzten Zugriff auf die Gestaltung der pädagogischen Prozesse. So steht es in einigen Bundesländern den Schulen nach wie vor nicht frei, jahrgangsgemischte Lerngruppen einzurichten. Immer noch dominieren Strukturstandards die Grundschule und überdecken die eigentlichen und ausreichenden Qualitätsstandards.
- Grundschulen arbeiten nur selten als echte Ganztagsschulen, sondern teilen sich die Zeit mit Horten, ohne dass sie mit diesen eng zusammenarbeiten.