„Bildung ist für die Vitalität der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung. Der Europäische Bildungsraum möchte den Bildungs- und
Ausbildungsgemeinschaften die Unterstützung bieten, die sie benötigen, um ihre
grundlegende Mission in herausfordernden und aufregenden Zeiten zu erfüllen“ – Ursula
von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission.
In ihren politischen Leitlinien hat sich Kommissionspräsidentin von der Leyen
verpflichtet, den Europäischen Bildungsraum bis 2025 Wirklichkeit werden zu lassen.
Bildung ist die Grundlage für persönliche Erfüllung, Beschäftigungsfähigkeit und
aktive und verantwortungsvolle Bürgerschaft. Das Recht auf qualitativ hochwertige und
inklusive Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen wird in der Europäischen Säule
der sozialen Rechte als erstes Prinzip ausgerufen. Bildung ist das Herzstück der
europäischen Lebensweise und stärkt die soziale Marktwirtschaft und Demokratie mit
Freiheit, Vielfalt, Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit.
Die SPD steht, wie keine andere Partei in der Bundesrepublik, für ein soziales und
gerechtes Europa. Dafür ist es von großer Bedeutung, das gemeinsame europäische Haus
zu stärken und durch (bildungspolitische) Impulse aktiv weiterzuentwickeln und
mitzugestalten. Im Kontext der Entwicklungen, wollen wir eine gemeinsame Vision für
einen Europäischen Bildungsraum diskutieren und entwerfen.
Ein Bildungsraum, der auf Qualität, Nachhaltigkeit, Inklusion und lebenslangem Lernen
basiert. Ziel ist es sicherzustellen, dass junge Menschen von der besten Bildung und
Ausbildung profitieren und eine positive, europäische Zukunftsperspektiven erhalten.
Frühkindliche Bildung
• Im Rahmen von Erasmus+ werden Strukturen aufgebaut, um Studierende an
sozialpädagogischen Fachschulen/Fachakademien Einblicke in frühpädagogische
Einrichtungen innerhalb Europas zu ermöglichen. Der Austausch soll im Rahmen eines
eigenständigen Moduls im Curriculum aufgenommen werden.
• Frühpädagogische Fachkräfte werden, insbesondere in den grenznahen Regionen, durch
Maßnahmen und Projekte der kommunalen Städtepartnerschaften unterstützt und darin
begleitet, sich mit Kolleg*innen über die Nationalgrenzen hinweg zu vernetzen.
• Kommunen und Landkreise werden dabei unterstützt, alltagsintegrierte und
niederschwellige Konzepte zum Spracherwerb anzubieten und so die ökonomische
Mobilität von frühpädagogischen Fachkräften innerhalb Europas zu fördern.
• Zur Förderung und Anerkennung formeller, informeller und non-formeller Kompetenzen
soll der deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) mit einer juristischen Verbindlichkeit
ausgestattet werden.
Schulische Bildung
• Fremdsprachenunterricht soll in geeigneter Form in allen Bundesländern ab der
ersten Klasse starten. Hierbei ist das Fremdsprachenlernen als Kontinuum zu sehen,
sodass die Anschlussfähigkeit in die Sekundarstufe präzisiert wird. Ebenso werden
bilinguale Angebote in der Grundschule bundesweit ausgebaut. Führende Konzepte der
Europaschulen in den Ländern (beispielsweise die Staatlichen Europaschulen Berlin
SESB) sind zu beachten. – Bestehende Angebote zur Förderung einer europaweiten
Vernetzung von Schulen werden daraufhin untersucht, wie sie im Primarbereich
attraktiver gemacht werden können. Hierbei sind insbesondere Möglichkeiten
aufzuzeigen, wie Kontakte zu Kindern in anderen europäischen Ländern über digitale
Medien geknüpft werden können.
• Um das Zusammenwachsen Europas aktiver zu fördern sollen alle Schülerinnen und
Schüler mindestens einmal in der Schulzeit ein anderes europäisches Land besucht
haben. Die Schulen werden dabei unterstützt ihre, Fahrtenkonzepte entsprechend
weiterzuentwickeln und Kontakte zu Schulen in anderen europäischen Ländern zu
knüpfen. Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten werden ausgebaut und bestehende
Angebote transparenter gestaltet.
• Das Querschnittsthema „Europabildung in der Schule“ erhält insbesondere bei der
Neufassung von Lehrplänen der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer besondere
Priorität. Hierbei ist darauf zu achten, dass in allen Schularten entsprechende
Kompetenzen gefördert werden.
• Bilinguale Schulangebote werden unter besonderer Berücksichtigung der nicht-
gymnasialen Schularten ausgebaut. Hier werden insbesondere bilingualer Angebote in
der Bildungskette von Grundschule und weiterführender Schule gefördert.
• Schulen aller Schularten werden noch stärker darin unterstützt, Förderkonzepte für
die Gestaltung des Übergangs von Schülerinnen und Schüler bei umzugsbezogenem
Schulwechsel, insbesondere auch aus dem Ausland, umzusetzen. Damit geht einher,
Deutsch als Zweitsprache als Daueraufgabe mit entsprechenden Förderstrukturen in
allen Schularten zu etablieren.
• Ein staatlicher Herkunftssprachenunterricht soll in allen Bundesländern forciert
werden. Die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung der EU soll geprüft werden.
• Langfristig sollen die Schulabschlüsse europaweit harmonisiert werden. Über die
Anerkennung von Schulabschlüssen hinaus, sollen schrittweise und über immer mehr
gemeinsame Elemente europaweiten Abschlüsse Wirklichkeit werden.
Erwachsenen-, Weiter- und Fortbildung
• In den beruflichen Vollzeitbildungsgängen sind die Lehrpläne dahingehend zu
überarbeiten, dass einzelne Lernfelder, insbesondere im Rahmen von
Schulpartnerschaften, gemeinsam mit einer Partnerschule und/oder im Ausland
absolviert werden können.
• In allen Schulformen der Berufsbildenden Schule sind bilinguale Angebote sowie
Angebote mit Doppelabschlüssen auszubauen.
• Ausbildungspartner in der dualen Ausbildung wirken gemeinsam darauf hin, die
Berufsausbildung u. a. durch unterschiedliche Formen des europäischen Austausches,
etwa von Auslandspraktika, attraktiver zu machen