arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Aktuelles

21.04.2020 | Corona-Information

Wiedereröffnung von Schulen

Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) fordert einen guten Fahrplan zur Wiedereröffnung von Schulen in Zeiten von Corona:

  • Eine Lockerung der Schulschließungen darf nicht erfolgen bevor sich die Infektionszahlen in Deutschland drastisch reduziert haben.
  • Alle Bildungseinrichtungen, Eltern und Schülerinnen und Schüler müssen mindestens eine Woche vor Wiedereröffnung darüber informiert werden, unter welchen Bedingungen die Einrichtungen wieder eröffnet werden darf und wann diese Wiedereröffnung geschehen wird. Alle Beteiligten brauchen ausreichend Zeit, die neue Situation zu organisieren. Die Umsetzung aller geforderten Hygienestandards bedarf seitens der Schulträger, als auch der Schulen vor Ort, eine angemessene Zeit zur Vorbereitung.
  • Der Wiedereinstieg kann aus unserer Sicht nur schrittweise erfolgen. Eine Wiederaufnahme mit allen Schülerinnen und Schülern ist nicht zu verantworten, da die geltenden Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können. Hierbei ist auf eine faire Stundenverteilung zu achten. Insbesondere Schülerinnen und Schüler aus eher bildungsfernen Familien oder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (Inklusion) dürfen keine Benachteiligung durch geringere Schulbesuchszeiten erfahren.
  • Zentrale Prüfungen sollten möglichst in diesem Jahr ausgesetzt werden. Sofern einige Länder es dennoch beschließen diese abzuhalten, muss der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, sowie der Lehrkräfte oberste Priorität eingeräumt werden. In diesem Fall muss auch eine organisatorische Durchführbarkeit in den Schulen bedacht werden. Darüber hinaus ist eine Sonderregelung für Risiko-Schüler/innen umzusetzen. Diese sollten in einem Extraraum schreiben können oder auf die Prüfung ohne Nachteile verzichten können. In diesem Fall ist dann auch eine Durchschnittsnote zu bilden.
  • Zwingend notwendig ist eine bundesweite Anerkennung des jeweiligen Abschlusses. Niemandem dürfen durch die Pandemie Nachteile in der weiteren Laufbahn entstehen!
  • Unterschiede und Missstände treten in der Corona-Krise immer mehr zu Tage. Insbesondere im Homeschooling zeigen sich erhebliche Unterschiede, die auf den Ausgangslagen in den Ländern und in den einzelnen Familien beruhen. Die AfB setzt sich dafür ein, an dieser Stelle größtmögliche Chancengleichheit zu wahren.
  • Unser Vorschlag ist daher, Schulen mit einer ausreichenden IT-Ausstattung zu versehen, um Schülerinnen und Schülern für die Zeit der Schulschließungen, auch der teilweisen, mit Endgeräten auszustatten, sofern sie von Haus aus nicht über ausreichenden Zugang zu Endgeräten verfügen. Die Geräte sollen im Besitz der Schulen verbleiben, und den Schülerinnen und Schüler temporär zur Verfügung gestellt werden, um am digitalen Unterricht teilnehmen zu können.
  • In den Kitas und Krippen hat der Schutz der Beschäftigten, sowie der Kinder oberste Priorität. Es gilt aus den bereits vorhandenen Notdiensten zu lernen und diese schrittweise zu erweitern. Es soll ein Konzept zu einer schrittweisen Ausweitung der Notgruppen erstellt werden. Dabei gilt es weiterhin Hygienemaßnahmen, räumliche Trennungen, Kleingruppen mit festen Teams, sowie mögliche Inkubationszeiten zu berücksichtigen. Genau wie in den Schulen sollen gefährdete Personengruppen nicht zu Notdiensten oder zum Unterricht herangezogen werden.
  • In den pädagogischen Bildungseinrichtungen hat der Schutz der Beschäftigten, sowie der Kinder oberste Priorität. Es gilt aus den bereits vorhandenen Notdiensten zu lernen. Sollten diese schrittweise erweitert werden, muss ein Konzept zu einer schrittweisen Ausweitung dieser Notgruppen erstellt werden. Dabei gilt es weiterhin Hygienemaßnahmen, räumliche Trennungen, Kleingruppen mit festen Teams, sowie mögliche Inkubationszeiten zu berücksichtigen. Genau wie in den Schulen sollen gefährdete Personengruppen nicht zu Notdiensten herangezogen werden.
  • Um eine Entlastung der Familien zusätzlich zu unterstützen gilt es zu überlegen, in wie weit Parks und Zoos, wo man auf Trennungen achten kann, wieder geöffnet werden können.